Aktuell

Neue BVT-Schlussfolgerungen - Abfallverbrennung (WI) und Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (FDM)

Die BVT-Schlussfolgerungen wurden um die Schlussfolgerungen zur

  • Abfallverbrennung (Waste incineration - WI) sowie
  • Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (Food, Drink and Milk Industries - FDM)

ergänzt.

Damit sind die Anforderungen innerhalb von 4 Jahren umzusetzen.  Wenn Sie Fragen haben oder den Text benötigen können Sie uns auch direkt ansprechen.

Die vollständige Liste der derzeit geltenden BVT- Schlussfolgerungen sieht damit wie folgt aus:

Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie

FDM

12.2019

Abfallverbrennung

WI

12.2019

Abfallbehandlung

WT

08.2018

Herstellung organischer Grundchemikalien - Large Volume Organic Chemical Industry

LVOC

12.2017

Großfeuerungsanlagen - Large Combustion Plants

LCP

07.2017

Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen - Intensive Rearing of Poultry and Pigs

IRPP

02.2017

Abwasser- und Abgasbehandlung/ -management in der chemischen Industrie - Common Waste Water and Waste Gas Treatment/ Management Systems in the Chemical Sector

CWW

06.2016

Nichteisenmetallindustrie - Non-ferrous Metals Industries

NFM

06.2016

Holzwerkstoffindustrie - Wood-based Panels Production

WBP

11.2015

Raffinerien - Refining of Mineral Oil and Gas

REF

10.2014

Zellstoff- und Papierindustrie - Pulp and Paper Industry

PP

09.2014

Chloralkaliindustrie- Production of Chlor-alkali

CAK

12.2013

Zement-, Kalk- und Magnesiumoxidindustrie - Production of Cement, Lime and Magnesium Oxide

CLM

04.2013

Lederindustrie - Tanning of Hides and Skins

TAN

02.2013

Eisen- und Stahlerzeugung - Iron and Steel Production

IS

03.2012

Glasherstellung - Manufacture of Glass

GLS

03.2012

 

Bitte addieren Sie 1 und 3.

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Liste der aktuellen Themen

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Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

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Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

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Die allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 25. Juli 2024 beschlossen und am 05.08.2024 veröffentlicht.