Aktuell

Neuer Anlauf der Ersatzbaustoffverordnung

Totgesagte leben länger....

Der Märzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung trifft nach wie vor auf ein sehr geteiltes Echo. Das Eluat-Konzept des BMU ist in dem Entwurf nach wie vor enthalten, einige Abfälle wie SAV-Aschen, Edelstahlschlacken sowie Kupferhüttenmaterial, Stahlwerksschlacke und HMV-Asche der Kl.3 und Gießereisande der Kl.2 wurden aus dem Anwendungsbereich gestrichen, die Einbaumöglichkeiten (offener Einbau) anderer Materialien (u.a. RC-Baustoffe) im Entwurf beschränkt, Nutzungsbeschränkungen für empfindliche Gebiete eingefügt etc. Die Regelungen zum Nebenproduktstatus und Abfallende wurden mit Verweis auf das KrwG gestrichen. Dies bedingt Stoffstromverschiebungen in Richtung der Deponien, die nicht genau absehbar sind.

Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens siehr vor, dass der Bundesrat nochmals eine Befassung durchführen soll. Auf Grund der Kritik der Verbände und der Wirtschaft ist der Ausgang jedoch ungewiss.

Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen

Was ist die Summe aus 7 und 1?

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe "LAI Vollzugshinweise zur 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungsanlagen) aktualisiert“ aktualisiert.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe "Auslegungsfragenkatalog zur 31. BImSchV (Lösemittel)“ aktualisiert.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe „Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweise zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV“ aktualisiert.

Das Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) ist im Bundesgesetzblatt erschienen und am 28. November 2025 in Kraft getreten. Es soll künftig die Abscheidung und Speicherung von CO2 auch in größerem Maßstab ermöglichen.

Mit dem 177 Seiten starken Entwurf des VerpackDG (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz) legt die Bundesregierung die umfassendste Neuordnung des deutschen Verpackungsrechtes seit der Einführung der Herstellerverantwortung durch die Verpackungsverordnung 1998 vor.

In Sachsen wurde ein neuer Erlass zum Entfall bestimmter technischer Anforderungen bei der Lagerung von Flüssigmist (zum Beispiel Gülle) bei Rinderanlagen (Altanlagen) verabschiedet.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und kleine Änderungen bei den Umsetzungsplänen vorgenommen.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Textilindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.