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Neues Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) veröffentlicht

Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit am 26. November 2019 in Kraft getreten.
Mit dem EDL-G werden neue Regelungen zu den ver-pflichtenden Energieaudits bei Nicht-KMU eingeführt. Unternehmen mit geringem Energieverbrauch profitie-ren durch die Einführung einer Bagatellschwelle von 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr über alle Energieträger hinweg, indem sie einer vereinfach-ten Auditpflicht unterliegen. Neu ist auch die ver-pflichtende Online-Meldung von Basisdaten aus dem Auditbericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Aus-fuhrkontrolle (BAFA) über eine nicht öffentliche Ein-gabe-Maske. Unternehmen unterhalb der Bagatell-schwelle müssen hier lediglich ausgewählte Basisdaten zu ihrem Energieverbrauch melden. Zudem wird eine Fort-und Weiterbildungspflicht für Energieauditoren ein-geführt, um die hohe Qualität der angebotenen Audits auch zukünftig sicherzustellen.

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Das Umweltministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) veröffentlicht. Hier soll insbesondere eine zeitlich befristeten Sonderregelung für heranrückende Wohnbebauung mit nachts erhöhten Immissionsrichtwerten eingeführt werden.

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