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Neues Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) veröffentlicht

Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit am 26. November 2019 in Kraft getreten.
Mit dem EDL-G werden neue Regelungen zu den ver-pflichtenden Energieaudits bei Nicht-KMU eingeführt. Unternehmen mit geringem Energieverbrauch profitie-ren durch die Einführung einer Bagatellschwelle von 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr über alle Energieträger hinweg, indem sie einer vereinfach-ten Auditpflicht unterliegen. Neu ist auch die ver-pflichtende Online-Meldung von Basisdaten aus dem Auditbericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Aus-fuhrkontrolle (BAFA) über eine nicht öffentliche Ein-gabe-Maske. Unternehmen unterhalb der Bagatell-schwelle müssen hier lediglich ausgewählte Basisdaten zu ihrem Energieverbrauch melden. Zudem wird eine Fort-und Weiterbildungspflicht für Energieauditoren ein-geführt, um die hohe Qualität der angebotenen Audits auch zukünftig sicherzustellen.

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Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat beschlossen, die jetzt fälligen Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe "LAI Vollzugshinweise zur 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungsanlagen) aktualisiert“ aktualisiert.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe "Auslegungsfragenkatalog zur 31. BImSchV (Lösemittel)“ aktualisiert.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe „Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweise zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV“ aktualisiert.

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