Aktuell

Neuregelung des Rechtsrahmens zur Marktüberwachung, zur Produktsicherheit und zu überwachungsbedürftigen Anlagen

Die europäische Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU)2019/1020) vom 20. Juni 2019 trat am 16. Juli 2021 unmittelbar in Kraft. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, bestimmte deutsche Regelungen anzupassen. Als erstes wurde das Marktüberwachungsgesetz (MÜG) vom 17. Juni 2021 veröffentlicht, das für sämtliche, auch nicht harmonisierte Marktüberwachungsvorschriften gilt. Die sich daraus ergeben konkurrierenden Regelungen wurden mit der Novelle und Verschlankung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) vom 27. Juli 2021 bereinigt. Damit wurde eine Trennung der Rechtsvorschriften nach Normadressaten (Einführer und Betreiber von Anlagen) realisiert.

Was ändert sich im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)?

Durch Herausnahme des 9. Abschnitts des ProdSG (§§ 34-38 a.F.) aus dem ProdSG von 2011 wird das Gesetz zu einem reinen Gesetz über die Anforderungen der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. Dies wird nun durch das Marktüberwachungsgesetz geregelt. Die Bestimmungen über die Zuerkennung des bewährten GS-Zeichens wurden überarbeitet und konkretisiert. Eine Ermächtigung zum Erlass von Verbotsverordnungen für das Inverkehrbringen bestimmter Produkte wurde aufgenommen.

Zahlreiche weitere Vorschriftenwerke wie

  • das Bauproduktengesetz,
  • die Betriebssicherheitsverordnung,
  • die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung,
  • die Verordnung über elektrische Betriebsmittel,
  • die Aufzugsverordnung,
  • die Druckgeräteverordnung sowie
  • zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen

wurden im Zuge der Produktsicherheitsgesetznovelle angepasst und überarbeitet.

 

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Liste der aktuellen Themen

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.

Vor wenigen Tagen wurde die am 26.09.2024 beschlossene Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen veröffentlicht. Die bisher einzeln vorliegenden Arbeitshilfen zum AZB, zur Rückführungspflicht und zur Überwachung werden damit ersetzt.

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Am 16. November trat die Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Zulassung von Elektrolyseuren in Kraft.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 25. Juli 2024 beschlossen und am 05.08.2024 veröffentlicht.