Aktuell

Neuregelung des Rechtsrahmens zur Marktüberwachung, zur Produktsicherheit und zu überwachungsbedürftigen Anlagen

Die europäische Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU)2019/1020) vom 20. Juni 2019 trat am 16. Juli 2021 unmittelbar in Kraft. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, bestimmte deutsche Regelungen anzupassen. Als erstes wurde das Marktüberwachungsgesetz (MÜG) vom 17. Juni 2021 veröffentlicht, das für sämtliche, auch nicht harmonisierte Marktüberwachungsvorschriften gilt. Die sich daraus ergeben konkurrierenden Regelungen wurden mit der Novelle und Verschlankung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) vom 27. Juli 2021 bereinigt. Damit wurde eine Trennung der Rechtsvorschriften nach Normadressaten (Einführer und Betreiber von Anlagen) realisiert.

Was ändert sich im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)?

Durch Herausnahme des 9. Abschnitts des ProdSG (§§ 34-38 a.F.) aus dem ProdSG von 2011 wird das Gesetz zu einem reinen Gesetz über die Anforderungen der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. Dies wird nun durch das Marktüberwachungsgesetz geregelt. Die Bestimmungen über die Zuerkennung des bewährten GS-Zeichens wurden überarbeitet und konkretisiert. Eine Ermächtigung zum Erlass von Verbotsverordnungen für das Inverkehrbringen bestimmter Produkte wurde aufgenommen.

Zahlreiche weitere Vorschriftenwerke wie

  • das Bauproduktengesetz,
  • die Betriebssicherheitsverordnung,
  • die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung,
  • die Verordnung über elektrische Betriebsmittel,
  • die Aufzugsverordnung,
  • die Druckgeräteverordnung sowie
  • zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen

wurden im Zuge der Produktsicherheitsgesetznovelle angepasst und überarbeitet.

 

Bitte rechnen Sie 8 plus 6.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

In Sachsen wurde ein neuer Erlass zum Entfall bestimmter technischer Anforderungen bei der Lagerung von Flüssigmist (zum Beispiel Gülle) bei Rinderanlagen (Altanlagen) verabschiedet.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und kleine Änderungen bei den Umsetzungsplänen vorgenommen.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Textilindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der 13. und 31. BImSchV und einen Entwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes am 6. August 2025 im Kabinett beschlossen. Dies schafft Erleicherungen nicht nur für die Geothermie im engeren Sinne sondern betrifft auch Wärmepumpen, Wärmespeicher und Wärmeleitungen.  

Am 15.07.2025 hat die EU-Kommission mit Beschluss 2025/90577 die Berichtigung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen veröffentlicht.

Bereits im März hat das Umweltministerium den Referentenentwurf zur Novelle der TA Luft veröffentlicht. Er soll in Umsetzung der IED Richtlinie und der kommenden BVT Schlussfolgerungen die TA Luft in einen Allgemeinen Teil und in 10 Sektorale Verwaltungsvorschriften aufspalten.