Aktuell

Neuregelung des Rechtsrahmens zur Marktüberwachung, zur Produktsicherheit und zu überwachungsbedürftigen Anlagen

Die europäische Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU)2019/1020) vom 20. Juni 2019 trat am 16. Juli 2021 unmittelbar in Kraft. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, bestimmte deutsche Regelungen anzupassen. Als erstes wurde das Marktüberwachungsgesetz (MÜG) vom 17. Juni 2021 veröffentlicht, das für sämtliche, auch nicht harmonisierte Marktüberwachungsvorschriften gilt. Die sich daraus ergeben konkurrierenden Regelungen wurden mit der Novelle und Verschlankung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) vom 27. Juli 2021 bereinigt. Damit wurde eine Trennung der Rechtsvorschriften nach Normadressaten (Einführer und Betreiber von Anlagen) realisiert.

Was ändert sich im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)?

Durch Herausnahme des 9. Abschnitts des ProdSG (§§ 34-38 a.F.) aus dem ProdSG von 2011 wird das Gesetz zu einem reinen Gesetz über die Anforderungen der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. Dies wird nun durch das Marktüberwachungsgesetz geregelt. Die Bestimmungen über die Zuerkennung des bewährten GS-Zeichens wurden überarbeitet und konkretisiert. Eine Ermächtigung zum Erlass von Verbotsverordnungen für das Inverkehrbringen bestimmter Produkte wurde aufgenommen.

Zahlreiche weitere Vorschriftenwerke wie

  • das Bauproduktengesetz,
  • die Betriebssicherheitsverordnung,
  • die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung,
  • die Verordnung über elektrische Betriebsmittel,
  • die Aufzugsverordnung,
  • die Druckgeräteverordnung sowie
  • zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen

wurden im Zuge der Produktsicherheitsgesetznovelle angepasst und überarbeitet.

 

Bitte addieren Sie 8 und 5.

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Die LAGA hat Hinweise zur Einstufung von titandioxidhaltigen Abfällen veröffentlicht, um die Einstufung in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle zu erleichtern.

Das EU-Parlaments schlägt vor, die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab 2028 in das Emissionshandelssystem ETS einzubeziehen.

In 2021 wurden 2 neue Entwürfe der BVT-Schlussfolgerungen für die Stahlverarbeitung und für Tierschlachtanlagen veröffentlicht.

Änderung der zentralen Durchführungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz in der Anhörung

Durch die europäische Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU)2019/1020) wurden das Marktüberwachungsgesetz (MÜG), die Novelle des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) erlassen bzw. novelliert. Die Regelungen wurden damit neu strukturiert.