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Novelle des KrWG im Bundeskabinett verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am 12.02.2020 den Gesetzentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) beschlossen. Damit soll Abfallvermeidung verbessert und das Recycling gestärkt werden. Neue Regeln zur öffentlichen Beschaffung zielen darauf ab, die Nachfrage nach recyceltem Material zu erhöhen. Für sogenannte Rezyklate gibt es derzeit häufig noch keinen ausreichend großen Markt.

Weiterhin wird eine sogenannte „Obhutspflicht als neues Element der Produktverantwortung eingeführt um der Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen einen Riegel vorzuschieben. Künftig sollen sich auch Hersteller und Vertreiber von Einweg-Produkten aus Kunststoff an den Kosten für die Säuberung des öffentlichen Raums beteiligen.

In den Bereichen öffentliche Beschaffung und Obhutspflicht geht die Bundesregierung damit deutlich über das hinaus, was EU-weit vereinbart wurde.

Nach der Kabinettentscheidung wird das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Parallel erfolgt die sogenannte Notifizierung des Entwurfs bei der Europäischen Kommission.

Quelle: BMU

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