Aktuell

novellierte 17. BImSchV endlich in Kraft

Nachdem das Umweltministerium die vom Bundesrat geforderten Änderungen insbesondere zur NOx Emission bei Bestandsanlagen in die Novelle der 17. BImSchV eingearbeitet hat, ist diese am 15.02.2024 veröffentlicht worden. Damit ist die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für Abfallverbrennungsanlagen nach etwas mehr als 4 Jahren nach Veröffentlichung in Deutschland ab dem 16.02.2024 in Kraft getreten.

Wesentliche Aspekte der Novelle sind:

  • verpflichtende Radioaktivitätskontrollen (außer Klärschlammverbrennung),
  • verpflichtende Einführung eines Umweltmanagementsystems,
  • strengere Grenzwerte für NOx, SOx, HF, HCl, Hg, Schwermetalle, PCDD/F,
  • geänderte Regeln für Bestandsanlagen,
  • Messung von Gesamtstaub, Cges und PCDD/F im Anfahrbetrieb,
  • zusätzliche Messung von polybromierten Dibenzodioxinen und -furanen sowie
  • Mindestanforderungen für die Energieeffizienz von Anlagen.
Die von der Branche erwartete Regelung zu NOx bei Bestandsanlagen in §8 Abs. 2 Nr. 3 für NOx ist (ohne rechtliche Gewähr) so zu lesen, dass für den Tagesmittelwert ein Grenzwert von 150 mg/m3 gilt.
 
Bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung <50 MW, die vor dem 2. Mai 2013 genehmigt oder errichtet wurden gilt ein Tagesmittelwert von 180 mg/m³, wenn sie eine selektive nicht-katalytische Reduktion anwenden (SNCR) und eine Selektive katalytische Reduktion (SCR) nicht anwendbar ist.
 
Für bestehende Abfallmitverbrennungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung <50 MW gilt der Tagesmittelwert von 180 mg/m³, wenn eine selektive katalytische Reduktion (SCR) nicht anwendbar ist,
 
LAI-Vollzugshinweise zur 17. BImSchV werden voraussichtlich im Sommer veröffentlicht (auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens), u.a. mit den Themen Energieeffizienz und Emissionsmessungen bei An- und Abfahrvorgängen.
 
 
Wenn Sie Fragen haben
Bitte rechnen Sie 6 plus 2.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

In Sachsen wurde ein neuer Erlass zum Entfall bestimmter technischer Anforderungen bei der Lagerung von Flüssigmist (zum Beispiel Gülle) bei Rinderanlagen (Altanlagen) verabschiedet.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und kleine Änderungen bei den Umsetzungsplänen vorgenommen.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Textilindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der 13. und 31. BImSchV und einen Entwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes am 6. August 2025 im Kabinett beschlossen. Dies schafft Erleicherungen nicht nur für die Geothermie im engeren Sinne sondern betrifft auch Wärmepumpen, Wärmespeicher und Wärmeleitungen.  

Am 15.07.2025 hat die EU-Kommission mit Beschluss 2025/90577 die Berichtigung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen veröffentlicht.

Bereits im März hat das Umweltministerium den Referentenentwurf zur Novelle der TA Luft veröffentlicht. Er soll in Umsetzung der IED Richtlinie und der kommenden BVT Schlussfolgerungen die TA Luft in einen Allgemeinen Teil und in 10 Sektorale Verwaltungsvorschriften aufspalten.