Aktuell

novellierte 17. BImSchV endlich in Kraft

Nachdem das Umweltministerium die vom Bundesrat geforderten Änderungen insbesondere zur NOx Emission bei Bestandsanlagen in die Novelle der 17. BImSchV eingearbeitet hat, ist diese am 15.02.2024 veröffentlicht worden. Damit ist die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für Abfallverbrennungsanlagen nach etwas mehr als 4 Jahren nach Veröffentlichung in Deutschland ab dem 16.02.2024 in Kraft getreten.

Wesentliche Aspekte der Novelle sind:

  • verpflichtende Radioaktivitätskontrollen (außer Klärschlammverbrennung),
  • verpflichtende Einführung eines Umweltmanagementsystems,
  • strengere Grenzwerte für NOx, SOx, HF, HCl, Hg, Schwermetalle, PCDD/F,
  • geänderte Regeln für Bestandsanlagen,
  • Messung von Gesamtstaub, Cges und PCDD/F im Anfahrbetrieb,
  • zusätzliche Messung von polybromierten Dibenzodioxinen und -furanen sowie
  • Mindestanforderungen für die Energieeffizienz von Anlagen.
Die von der Branche erwartete Regelung zu NOx bei Bestandsanlagen in §8 Abs. 2 Nr. 3 für NOx ist (ohne rechtliche Gewähr) so zu lesen, dass für den Tagesmittelwert ein Grenzwert von 150 mg/m3 gilt.
 
Bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung <50 MW, die vor dem 2. Mai 2013 genehmigt oder errichtet wurden gilt ein Tagesmittelwert von 180 mg/m³, wenn sie eine selektive nicht-katalytische Reduktion anwenden (SNCR) und eine Selektive katalytische Reduktion (SCR) nicht anwendbar ist.
 
Für bestehende Abfallmitverbrennungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung <50 MW gilt der Tagesmittelwert von 180 mg/m³, wenn eine selektive katalytische Reduktion (SCR) nicht anwendbar ist,
 
LAI-Vollzugshinweise zur 17. BImSchV werden voraussichtlich im Sommer veröffentlicht (auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens), u.a. mit den Themen Energieeffizienz und Emissionsmessungen bei An- und Abfahrvorgängen.
 
 
Wenn Sie Fragen haben
Bitte addieren Sie 4 und 4.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die Bundesregierung hat am 29.07.2026 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens beschlossen.

Das BMUKN hat einen Referentenentwurf zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) veröffentlicht.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustriehat hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Das BMUKN hat einen auf den Empfehlungen des UBA und auf Fachgespräche mit den Bundesländern und Wirtschaftsverbänden basierenden Referentenentwurf zur Novelle der ErsatzbaustoffV vorgelegt.

Das BMUKN hat Referentenentwürfe zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes veröffentlicht (UmoG und UmoV).

Der Bundestag hat am 09.07. in Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie IED 2.0 die Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen.

Das BMUKN hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in die Anhörung gegeben.

Der Bundestag hat am 15.06. eine gegenüber dem vorherigen Entwurf in verschiedenen Punkten geänderte Fassung des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) beschlossen.