Aktuell
Pflichten des Energieeffizienzgesetzes
Durch das Energieeffizienzgesetz - Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland vom 13. November 2023 werden den Unternehmen mit höherem Energieverbrauch eine Reihe von Pflichten auferlegt.
1. Alle Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh/a haben gem. § 16/ § 17 EnEfG für Abwärme eine Vermeidungs- und Meldepflicht
Aktueller Stichtag zur Registrierung bei Bundesstelle für Energieeffizienz für Plattform für Abwärme: 01.07.2024 Update: geändert gem. Merkblatt BAFA auf den 01.01.2025 (ansonsten jährlich bis zum 31.03.)
Es besteht Auskunftspflicht auch auf Nachfrage von Dritten zu:
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- Name, Adresse, Standort(e) des Unternehmens, an denen Abwärmepotentiale vorliegen (hier muss intern Begründung vorliegen wenn eine Quelle ohne Abwärmepotential bewertet wird!)
- Jährliche Wärmemenge, maximale thermische Leistung, Leistungsprofil im Jahresverlauf, Möglichkeiten zur Regulierung von Parametern
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Hier besteht bei vielen Unternehmen akuter Handlungsbedarf!
2. Bei mehr als 2,5 GWh/a durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch (Brennstoffe, Wärme, Energie aus erneuerbaren Quellen und Elektrizität der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre) gelten die Pflichten gem. § 9 EnEfG:
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- Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen
- Bewertung nach VALERI und anschließende Überprüfung durch unabhängige Dritte
- Erstellungs- und Veröffentlichungsfrist von 3 Jahren; konkrete Fristen sind jedoch unterschiedlich, je nach Datum letzter Zertifizierung, Energieaudits oder Eintragung in EMAS-Register, Frist frühestens beginnend ab dem 18.11.2023
3. Bei mehr als 7,5 GWh/a Gesamtendenergieverbrauch gelten zusätzlich die Pflichten gem. § 8 EnEfG
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- Einrichtung und Betrieb vom Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMAS) innerhalb von 20 Monaten nach Feststellung mit rollendem Start; außer bei Feststellung vor dem 18. November 2023 (Energieaudit); dann muss ein Managementsystem bis 18. Juli 2025 eingerichtet und zertifiziert sein.
- plus zusätzliche Auflagen wie Erfassung von Zufuhr und Abgabe von Energie, Prozesstemperaturen, abwärmeführenden Medien; der Bewertung von möglichen Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung inkl. Wirtschaftlichkeitsbewertung von Maßnahmen sowie Identifizierung Potentiale zur Abwärmenutzung
Ergänzend hat das BAFA (redaktionell) aktualisierte Merkblätter veröffentlicht. Update:
- Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz, Version 1.2, Stand 01.03.2024
- Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs, Version 2.2 Stand 23.02.2024
- Merkblatt für die Plattform für Abwärme, Version 1.2, Stand 15.04.2024
- Merkblatt FAQ zum EDL-G / EnEfG Version 1.1, Stand 01.03.2024
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