Aktuell

Referentenentwurf der Bioabfallverordnung in der Abstimmung

Das BMU hat einen Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen (Bioabfallverordnung, Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Gewerbeabfallverordnung) zur Konsultation versandt. Ziel soll eine verbesserte Qualität des Bioabfalls sein, insbesondere durch die Reduzierung von Plastikrückständen.

Schwerpunkte der Änderung sind:

  • Erweiterung des Anwendungsbereiches auf alle bodenbezogenen Verwertungen von Bioabfällen (bislang nur Nutzflächen) und Erweiterung des Verwendungszweckes (bisher nur Düngemittel)
  • Erweiterung des Anwendungsbereiches um „Aufbereiter“, welche eigenständig bei bestimmten Bioabfällen (bspw. aus Großküche) eine Vorbehandlung für die Zugabe in Vergärungsanlagen durchführen
  • Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung (z.B. Input-Kontrollwert für den Fremdstoffgehalt bei 0,5 %)
  • Schadstoff- und Fremdstoffminimierung - Erzeuger, Besitzer, Einsammler oder Aufbereiter von Bioabfällen sollen darauf "hinwirken", die jeweiligen Schadstoffhöchstwerte für unbehandelte und behandelte Bioabfälle und Gemische soweit wie möglich zu unterschreiten (insbesondere eine Vermeidung von Kunststoff als Fremdstoff in Bioabfällen).
  • neue, verschärfte Grenzwerte für Fremdstoffe (Summengrenzwert für Glas, Metalle und plastisch nicht verformbare Kunststoffe 0,4 %, sonstige Kunststoffe 0,1 %, Partikelgröße 1 mm pro Siebgang)
  • Beschränkung und Verbote der Aufbringung (Mengen für einmalige Aufbringungen von Bioabfallmaterialien für eine fachgerechte Anwendung für den Garten- und Landschaftsbau (z. B. Rekultivierungen, Neuanpflanzungen) innerhalb von 12 Jahren nicht mehr als 80 Tonnen Trockenmasse Bioabfälle oder Gemische je Hektar)
  • Änderungen in Anhang 1 (Liste der für eine Verwertung auf Flächen geeigneten Bioabfälle)

Die Konsultationsfrist läuft bis Ende Januar.

Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen

Bitte addieren Sie 2 und 5.

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