Aktuell

Referentenentwurf der Bioabfallverordnung in der Abstimmung

Das BMU hat einen Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen (Bioabfallverordnung, Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Gewerbeabfallverordnung) zur Konsultation versandt. Ziel soll eine verbesserte Qualität des Bioabfalls sein, insbesondere durch die Reduzierung von Plastikrückständen.

Schwerpunkte der Änderung sind:

  • Erweiterung des Anwendungsbereiches auf alle bodenbezogenen Verwertungen von Bioabfällen (bislang nur Nutzflächen) und Erweiterung des Verwendungszweckes (bisher nur Düngemittel)
  • Erweiterung des Anwendungsbereiches um „Aufbereiter“, welche eigenständig bei bestimmten Bioabfällen (bspw. aus Großküche) eine Vorbehandlung für die Zugabe in Vergärungsanlagen durchführen
  • Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung (z.B. Input-Kontrollwert für den Fremdstoffgehalt bei 0,5 %)
  • Schadstoff- und Fremdstoffminimierung - Erzeuger, Besitzer, Einsammler oder Aufbereiter von Bioabfällen sollen darauf "hinwirken", die jeweiligen Schadstoffhöchstwerte für unbehandelte und behandelte Bioabfälle und Gemische soweit wie möglich zu unterschreiten (insbesondere eine Vermeidung von Kunststoff als Fremdstoff in Bioabfällen).
  • neue, verschärfte Grenzwerte für Fremdstoffe (Summengrenzwert für Glas, Metalle und plastisch nicht verformbare Kunststoffe 0,4 %, sonstige Kunststoffe 0,1 %, Partikelgröße 1 mm pro Siebgang)
  • Beschränkung und Verbote der Aufbringung (Mengen für einmalige Aufbringungen von Bioabfallmaterialien für eine fachgerechte Anwendung für den Garten- und Landschaftsbau (z. B. Rekultivierungen, Neuanpflanzungen) innerhalb von 12 Jahren nicht mehr als 80 Tonnen Trockenmasse Bioabfälle oder Gemische je Hektar)
  • Änderungen in Anhang 1 (Liste der für eine Verwertung auf Flächen geeigneten Bioabfälle)

Die Konsultationsfrist läuft bis Ende Januar.

Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen

Bitte rechnen Sie 5 plus 5.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die in Brandenburg geltenden Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV wurden aktualisiert.

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes ist Anfang April in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen. Die Kabinettsbefassung soll ebenfalls noch im April erfolgen.

Der Arbeitskreis Einstufung von Abfällen der KAS hat den Leitfaden KAS-61 "Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung" veröffentlicht. Er ersetzt den Leitfaden KAS-25.

Die sogenannte EU-Notfallverordnung  (EU 2022/2577) wurde durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Damit sollen Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Windenergie an Land und auf See, Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze beschleunigt werden.

Die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten.

Im Januar 2023 wurden 2 neue BVT-Schlussfolgerungen für die Textilindustrie und für die Abgasreinigung in der Chemieindustrie veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Ressortabstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren eingeleitet und das Anhörungsverfahren der Länder und Verbände gestartet.

Die rechtlichen Änderungen auf Grund der Gasmangellage sind in den §§31a bis l BImSchG (Immissionsschutz), dem §30a EnSiG (Betriebssicherheit) und der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) niedergelegt.