Aktuell
Referentenentwurf der Elften Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung
Der Entwurf der Elften Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) wurde am 18. März 2020 veröffentlicht. Die Frist zur Einsendung schriftlicher Stellungnahmen endet am 14. April 2020.
Die Änderung des Anhangs 47 (Feuerungsanlagen) sowie des Anhangs 33 (Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen) dienen der Umsetzung ergangenen Schlussfolgerungen zu den Besten Verfügbaren Techniken (BVT) zu Großfeuerungsanlagen nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 der Kommission vom 31. Juli 2017.
Die Änderungen in Anhang 40 (Metallbearbeitung und -verarbeitung) und Anhang 54 (Eingrenzung auf Solarzellenherstellung) sowie die Ausgliederung des neuen Anhang 35 (Chipherstellung) aus dem bisherigen Anhang 54 dienen der Anpassung der bisherigen Regelungen an den Stand der Technik sowie der Klarheit der Anwendungsbereiche der entsprechenden Anhänge der Abwasserverordnung.
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