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Referentenentwurf des EEG 2021 in der Diskussion mit Bundesrat und Verbänden

Bei der ersten Lesung des Referentenentwurfes des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG 2021 im Bundestag am 29.10.2020 wurde der Entwurf nach kurzer Diskussion an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Was soll geändert werden?

  • Zielstellung von 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 soll durch klare Mengenziele bei Wind- und Solarkraft erreicht werden
  • Bei Windkraft soll die installierte Leistung bis 2030 bei 71 Gigawatt liegen (Ende 2019 rund 54 Gigawatt). Nach Branchenangaben kamen im ersten Halbjahr 2020 nur 0,6 Gigawatt Leistung neu hinzu.
  • Vor allem im windärmeren Süden Deutschlands sollen neue Windräder entstehen.
  • Betreiber neuer Windanlagen sollen zudem künftig der Standortgemeinde pro Jahr 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge zahlen.
  • Bei der Solarenergie soll jährlich ein schrittweise ansteigender Zuwachs von 4,6 bis 5,6 Gigawatt erreicht werden.
  • Große Solaranlagen, etwa auf Supermärkten oder anderen Gewerbedächern mit mehr als 500 Kilowatt Leistung, werden dem Entwurf zufolge künftig über Ausschreibungen gefördert. Die Zahl neuer Anlagen wird dadurch begrenzt.

Nach der Veröffentlichung haben der Bundesrat und viele Verbände Stellung genommen.

Während die Länderkammer in einer Stellungnahme zum Regierungsentwurf des EEG am 6. November höhere Ausbauziele für die Solar- und die Windenergie verlangt, da in Zukunft ein höherer Stromverbrauch zu erwarten sei, ist die Meinung der unterschiedlichen Verbände differenziert.

Innerhalb des Bundestages kritisiert die FDP die milliardenschweren Subventionen, Bürokratie und Planwirtschaft. Die SPD will die EEG Umlage als Instrument abschaffen und die Förderung über die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel sowie über eine Erhöhung der Stromsteuer und den Abbau von klimaschädlichen Subventionen realisieren. Die Linke will Privilegien der Industrie beim EEG kippen und die AfD will das Gesetzt gleich ganz abschaffen.

Um den Bundesrat am 18.12. als spätest möglicher Termin für die Verabschiedung zu erreichen, wäre eine Befassung in der Bundestagssitzung zwischen dem 25. und 27.11. nötig. Die derzeitige Tagesordnung enthält diesen Tagesordnungpunkt (noch) nicht, so dass ein verspätetetes Inkrafttreten wahrscheinlich wird. Wir dürfen gespannt sein.

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