Aktuell

Referentenentwurf zur Änderung der 1. BImschV

Am 28.01.2021 wurde der Referentenentwurf zur Änderung der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) in die Anhörung gegeben.

Durch die vorgesehene Änderung sollen die Anforderungen an die Schornsetinhöhe für neu zu errichtende Festbrennstofffeuerungen (Öfen) an den fortgeschrittenen Stand der Technik angepasst werden. Der Schornstein soll künftig so ausgeführt werden, dass die Austrittsöffnung außerhalb der sogenannten Rezirkulationszone endet und damit der Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung gewährleistet und so die Belastung der Nachbarschaft reduziert wird. Für bestehende Feuerungsanlagen, die vor dem Inkrafttreten der geänderten Verordnung errichtet und in Betrieb genommen wurden, gilt Bestandsschutz.

Im Fokus der vorliegenden "kleinen" Novelle der 1. BImSchV steht die zeitnahe Verhinderung des Zubaus neuer Festbrennstofffeuerungen mit unzureichenden Ableitbedingungen. Der Austausch eines Ofens oder Kessels durch ein neues Gerät ist eine wesentliche Änderung und somit von dem eingangs genannten Neuregelungsorschlag für Neuerrichtungen nicht betroffen.

Der Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und beschlossen.

Etwaige Stellungnahmen können im Rahmen der Anhörung bis zum 12. Februar 2021 in elektronischer Form unter dem Betreff "Anhörung der beteiligten Kreise zur 1.VOÄnd1.BImSchV", Geschäftszeichen: AG IG I 2 - 5021/001-2021.0002 an das Bundesumweltministerium gerichtet werden.

Quelle: BMU

Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen

Bitte rechnen Sie 2 plus 9.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die Europäische Kommission hat am 8. Oktober 2026 den Durchführungsbeschluss zu den UCOL (Uniform Conditions for Operating Rules for Livestock) offiziell verabschiedet.

Dabei handelt es sich um EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Geflügel- und Schweinehaltung, die auf der neuen Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) basieren.

Der Bundesrat hat am 25. September 2026 dem Artikelgesetz und der Mantelverordnung zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) zugestimmt. In Entschließungen zu beiden Vorlagen fordert er zahlreiche Änderungen. Die Bundesregierung muss diesen Änderungen noch zustimmen.

Die Bundesregierung hat am 29.07.2026 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens beschlossen.

Das BMUKN hat einen Referentenentwurf zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) veröffentlicht.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustriehat hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Das BMUKN hat einen auf den Empfehlungen des UBA und auf Fachgespräche mit den Bundesländern und Wirtschaftsverbänden basierenden Referentenentwurf zur Novelle der ErsatzbaustoffV vorgelegt.

Das BMUKN hat Referentenentwürfe zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes veröffentlicht (UmoG und UmoV).

Der Bundestag hat am 09.07. in Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie IED 2.0 die Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen.