Aktuell

Referentenentwurf zur Änderung der 1. BImschV

Am 28.01.2021 wurde der Referentenentwurf zur Änderung der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) in die Anhörung gegeben.

Durch die vorgesehene Änderung sollen die Anforderungen an die Schornsetinhöhe für neu zu errichtende Festbrennstofffeuerungen (Öfen) an den fortgeschrittenen Stand der Technik angepasst werden. Der Schornstein soll künftig so ausgeführt werden, dass die Austrittsöffnung außerhalb der sogenannten Rezirkulationszone endet und damit der Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung gewährleistet und so die Belastung der Nachbarschaft reduziert wird. Für bestehende Feuerungsanlagen, die vor dem Inkrafttreten der geänderten Verordnung errichtet und in Betrieb genommen wurden, gilt Bestandsschutz.

Im Fokus der vorliegenden "kleinen" Novelle der 1. BImSchV steht die zeitnahe Verhinderung des Zubaus neuer Festbrennstofffeuerungen mit unzureichenden Ableitbedingungen. Der Austausch eines Ofens oder Kessels durch ein neues Gerät ist eine wesentliche Änderung und somit von dem eingangs genannten Neuregelungsorschlag für Neuerrichtungen nicht betroffen.

Der Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und beschlossen.

Etwaige Stellungnahmen können im Rahmen der Anhörung bis zum 12. Februar 2021 in elektronischer Form unter dem Betreff "Anhörung der beteiligten Kreise zur 1.VOÄnd1.BImSchV", Geschäftszeichen: AG IG I 2 - 5021/001-2021.0002 an das Bundesumweltministerium gerichtet werden.

Quelle: BMU

Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen

Bitte rechnen Sie 9 plus 3.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Am 16. November trat die Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Zulassung von Elektrolyseuren in Kraft.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 25. Juli 2024 beschlossen und am 05.08.2024 veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK hat am 30. Juli 2024 die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG eingeleitet und damit den lange erwarteten Gesetzesentwurf vorgelegt.

Die Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (Industrieemissions-Richtlinie - IED) wurde am 15.07.2024 veröffentlicht und tritt damit am 04.08.2024 in Kraft.

Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2024 das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen. Diese wurde nun am 08.07.2024 veröffentlich und tritt damit in Kraft.

Das Umweltministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) veröffentlicht. Hier soll insbesondere eine zeitlich befristeten Sonderregelung für heranrückende Wohnbebauung mit nachts erhöhten Immissionsrichtwerten eingeführt werden.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die Vollzugsfragen zur TA-Luft vom März 2023 nunmehr mit Stand vom 06.03.2024 aktualisiert.

Der LAI veröffentlicht Auslegungsfragen zum Vollzug der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) mit Stand 01.03.2024.

Die DIN EN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" ist mit Stand Dezember 2023 neu nun auch als EN Norm veröffentlicht.