Aktuell

Referentenentwurf zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)

Das BMU hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) erarbeitet, der sich derzeit in der Anhörung befindet.

Im Brennstoffemissionshandelsgesetz wurde die Gesamtmenge an Emissionszertifikaten nicht abschließend festgelegt. Dies erfolgt nun im neuen Abschnitt 4 der BEHV (sog. "Cap"). Dies wird von Regeln zur Ermittlung der Erhöhungsmengen und des Zusatzbedarfs begleitet.

Um unzumutbaren Härten zu vermeiden enthält der Abschnitt 5 Möglichkeiten der finanzielle Kompensation. Die Anforderungen zu dieser Antragstellung spiegeln den Ausnahmecharakter dieser finanziellen Kompensation wider. Unternehmen müssen dazu die alleinige Ursächlichkeit der Einführung des Brennstoffemissionshandels für den Eintritt der unzumutbaren Härte nachweisen können. Andere finanzielle Risiken der Teilnahme am Wirtschaftsleben müssen dabei außer Betracht bleiben.

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Liste der aktuellen Themen

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.

Vor wenigen Tagen wurde die am 26.09.2024 beschlossene Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen veröffentlicht. Die bisher einzeln vorliegenden Arbeitshilfen zum AZB, zur Rückführungspflicht und zur Überwachung werden damit ersetzt.

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Am 16. November trat die Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Zulassung von Elektrolyseuren in Kraft.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 25. Juli 2024 beschlossen und am 05.08.2024 veröffentlicht.