Aktuell

Referentenentwurf zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)

Das BMU hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) erarbeitet, der sich derzeit in der Anhörung befindet.

Im Brennstoffemissionshandelsgesetz wurde die Gesamtmenge an Emissionszertifikaten nicht abschließend festgelegt. Dies erfolgt nun im neuen Abschnitt 4 der BEHV (sog. "Cap"). Dies wird von Regeln zur Ermittlung der Erhöhungsmengen und des Zusatzbedarfs begleitet.

Um unzumutbaren Härten zu vermeiden enthält der Abschnitt 5 Möglichkeiten der finanzielle Kompensation. Die Anforderungen zu dieser Antragstellung spiegeln den Ausnahmecharakter dieser finanziellen Kompensation wider. Unternehmen müssen dazu die alleinige Ursächlichkeit der Einführung des Brennstoffemissionshandels für den Eintritt der unzumutbaren Härte nachweisen können. Andere finanzielle Risiken der Teilnahme am Wirtschaftsleben müssen dabei außer Betracht bleiben.

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Liste der aktuellen Themen

In Sachsen wurde ein neuer Erlass zum Entfall bestimmter technischer Anforderungen bei der Lagerung von Flüssigmist (zum Beispiel Gülle) bei Rinderanlagen (Altanlagen) verabschiedet.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und kleine Änderungen bei den Umsetzungsplänen vorgenommen.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Textilindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der 13. und 31. BImSchV und einen Entwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes am 6. August 2025 im Kabinett beschlossen. Dies schafft Erleicherungen nicht nur für die Geothermie im engeren Sinne sondern betrifft auch Wärmepumpen, Wärmespeicher und Wärmeleitungen.  

Am 15.07.2025 hat die EU-Kommission mit Beschluss 2025/90577 die Berichtigung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen veröffentlicht.

Bereits im März hat das Umweltministerium den Referentenentwurf zur Novelle der TA Luft veröffentlicht. Er soll in Umsetzung der IED Richtlinie und der kommenden BVT Schlussfolgerungen die TA Luft in einen Allgemeinen Teil und in 10 Sektorale Verwaltungsvorschriften aufspalten.