Aktuell

Referentenentwurf zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)

Das BMU hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) erarbeitet, der sich derzeit in der Anhörung befindet.

Im Brennstoffemissionshandelsgesetz wurde die Gesamtmenge an Emissionszertifikaten nicht abschließend festgelegt. Dies erfolgt nun im neuen Abschnitt 4 der BEHV (sog. "Cap"). Dies wird von Regeln zur Ermittlung der Erhöhungsmengen und des Zusatzbedarfs begleitet.

Um unzumutbaren Härten zu vermeiden enthält der Abschnitt 5 Möglichkeiten der finanzielle Kompensation. Die Anforderungen zu dieser Antragstellung spiegeln den Ausnahmecharakter dieser finanziellen Kompensation wider. Unternehmen müssen dazu die alleinige Ursächlichkeit der Einführung des Brennstoffemissionshandels für den Eintritt der unzumutbaren Härte nachweisen können. Andere finanzielle Risiken der Teilnahme am Wirtschaftsleben müssen dabei außer Betracht bleiben.

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Bitte addieren Sie 3 und 4.

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Liste der aktuellen Themen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Ressortabstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren eingeleitet und das Anhörungsverfahren der Länder und Verbände gestartet.

Die rechtlichen Änderungen auf Grund der Gasmangellage sind in den §§31a bis l BImSchG (Immissionsschutz), dem §30a EnSiG (Betriebssicherheit) und der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) niedergelegt.

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) wurden am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten bis 28.03.2023 (EnSikuMaV) bzw. 31.09.2024 (EnSimiMaV). Sie sehen verpflichtende Energieeinsparungsmaßnahmen für Gebäude, Gewerbe und Industrie vor.

Das BMUV hat am 12.09.2022 den Referentenentwurf einer Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.08. weitere Änderungen (Ausnahmeregeln) im BImSchG, der 4., 30. und 44. BImSchV beschlossen.