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Referentenentwurf zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der AwSV

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.

Am 1. August 2023 tritt die sog. Mantelverordnung in Kraft, deren wichtigster Teil die Ersatzbaustoffverordnung ist. Hier werden die Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen geregelt. Noch vor Inkrafttreten werden nun notwendige rechtliche Anpassungen und Klarstellungen für den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung umgesetzt. Gleichzeitig wird die Entschließung des Bundesrates zur "Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung" (BR-Drs. 587/20 Beschluss) umgesetzt in dem die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) an die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung angepasst wird.

Der vorliegende Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abschließend abgestimmt und beschlossen.

Durch die im Verordnungsentwurf enthaltenen Änderungen sollen Klarstellungen für den Vollzug aufgenommen und die Verordnung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden. Darüber hinaus werden Kriterien für die Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften festgelegt. Außerdem wird die Bezugnahme in der AwSV von der Mitteilung 20 der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall – LAGA – auf die Ersatzbaustoffverordnung aktualisiert.

Die von der Wirtschaft geforderten und von der Politik zugesagten Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft bestimmter mineralischer Ersatzbaustoffe sind in dem vorliegenden Entwurf leider nicht enthalten. Nach neuen Aussagen des BMUV soll dies in einer separaten Abfallende-VO geregelt werden, deren Zeitplan aber noch völlig offen ist.

Es wurden hingegen die Anlagen zur thermischen Behandlung von teerhaltigem Straßenaufbruch (derzeit in D noch nicht vorhanden, aber in Planung!) in den Verordnungstext aufgenommen. Die hier gewonnenen Gesteinskörnungen können nun unter den RC-Baustoffen subsummiert werden.

Derzeit erfolgt die Anhörung der beteiligten Kreise, d.h. Änderungen sind noch möglich.

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