Aktuell

Referentenentwurf zur Änderung des BImSchG

Der im Februar vorgelegte Referentenentwurf des BMUV "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz und zur Umsetzung von EU-Recht" wird derzeit intensiv diskutiert. Wesentliche Inhalte sind:

  • Einbezug des Klimas als Schutzgut im BImSchG
  • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch
    • Unverzügliche Weitergabe eingegangener Stellungnahmen an den Vorhabensträger
    • Erweiterung der „verbindlichen“ Monatsfrist für StN von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff
    • Verstärkte Einbeziehung von Sachverständigen
    • Detaillierung der Aufgaben eines behördlichen Projektmanagers sowie Kostentragungsregelung (direkte Abrechnung zw. Antragstellerin und Projektmanager)
    • Informationspflicht der Aufsichtsbehörde durch Genehmigungsbehörde bei Fristenüberschreitung
    • Anhörung der Antragstellerin bei beabsichtigter Versagung der Zustimmung
    • Fristverlängerung in Antragsverfahren durch Genehmigungsbehörde nur noch einmalig möglich mit Begründungspflicht gegenüber der Antragstellerin und Informationspflicht der Aufsichtsbehörde
    • Möglichkeit der nachträglichen Änderung von Nebenbestimmungen bei gleichwertigen Maßnahmen
    • Änderungen, die die Leistungsgrenzen der 4. BImSchV überschreiten, sind (nur?) bei IE-Anlagen stets öffentlich bekannt zu machen und auszulegen.
    • Präzisierung der Angaben zur Energieeffizienz (Anlagenkern einschließlich wesentlicher vor- und nachgelagerter Prozesse, wesentlicher Energieeinsatz, Möglichkeiten zur Erreichung hoher energetischer Wirkungs- und Nutzungsgrade, zur Einschränkung von Energieverlusten sowie zur Nutzung der anfallenden Energie)
    • Präzisierung der Vollständigkeitsprüfung (Unterlagen sind prüffähig, d.h. allen rechtlich relevanten Aspekten des Vorhabens sind abgedeckt und Behörde wird in die Lage versetzt, den Antrag zu prüfen. Fachliche Einwände und Nachfragen stehen der Vollständigkeit nicht entgegen, sofern die betreffende Unterlage eine fachliche Prüfung überhaupt ermöglicht).

Wenn Sie Beratungsbedarf dazu haben

Bitte addieren Sie 6 und 1.

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Liste der aktuellen Themen

Die Bundesregierung hat am 29.07.2026 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens beschlossen.

Das BMUKN hat einen Referentenentwurf zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) veröffentlicht.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustriehat hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Das BMUKN hat einen auf den Empfehlungen des UBA und auf Fachgespräche mit den Bundesländern und Wirtschaftsverbänden basierenden Referentenentwurf zur Novelle der ErsatzbaustoffV vorgelegt.

Das BMUKN hat Referentenentwürfe zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes veröffentlicht (UmoG und UmoV).

Der Bundestag hat am 09.07. in Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie IED 2.0 die Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen.

Das BMUKN hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in die Anhörung gegeben.

Der Bundestag hat am 15.06. eine gegenüber dem vorherigen Entwurf in verschiedenen Punkten geänderte Fassung des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) beschlossen.