Aktuell

Referentenentwurf zur Änderung des BImSchG

Der im Februar vorgelegte Referentenentwurf des BMUV "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz und zur Umsetzung von EU-Recht" wird derzeit intensiv diskutiert. Wesentliche Inhalte sind:

  • Einbezug des Klimas als Schutzgut im BImSchG
  • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch
    • Unverzügliche Weitergabe eingegangener Stellungnahmen an den Vorhabensträger
    • Erweiterung der „verbindlichen“ Monatsfrist für StN von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff
    • Verstärkte Einbeziehung von Sachverständigen
    • Detaillierung der Aufgaben eines behördlichen Projektmanagers sowie Kostentragungsregelung (direkte Abrechnung zw. Antragstellerin und Projektmanager)
    • Informationspflicht der Aufsichtsbehörde durch Genehmigungsbehörde bei Fristenüberschreitung
    • Anhörung der Antragstellerin bei beabsichtigter Versagung der Zustimmung
    • Fristverlängerung in Antragsverfahren durch Genehmigungsbehörde nur noch einmalig möglich mit Begründungspflicht gegenüber der Antragstellerin und Informationspflicht der Aufsichtsbehörde
    • Möglichkeit der nachträglichen Änderung von Nebenbestimmungen bei gleichwertigen Maßnahmen
    • Änderungen, die die Leistungsgrenzen der 4. BImSchV überschreiten, sind (nur?) bei IE-Anlagen stets öffentlich bekannt zu machen und auszulegen.
    • Präzisierung der Angaben zur Energieeffizienz (Anlagenkern einschließlich wesentlicher vor- und nachgelagerter Prozesse, wesentlicher Energieeinsatz, Möglichkeiten zur Erreichung hoher energetischer Wirkungs- und Nutzungsgrade, zur Einschränkung von Energieverlusten sowie zur Nutzung der anfallenden Energie)
    • Präzisierung der Vollständigkeitsprüfung (Unterlagen sind prüffähig, d.h. allen rechtlich relevanten Aspekten des Vorhabens sind abgedeckt und Behörde wird in die Lage versetzt, den Antrag zu prüfen. Fachliche Einwände und Nachfragen stehen der Vollständigkeit nicht entgegen, sofern die betreffende Unterlage eine fachliche Prüfung überhaupt ermöglicht).

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Liste der aktuellen Themen

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.

Vor wenigen Tagen wurde die am 26.09.2024 beschlossene Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen veröffentlicht. Die bisher einzeln vorliegenden Arbeitshilfen zum AZB, zur Rückführungspflicht und zur Überwachung werden damit ersetzt.

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Am 16. November trat die Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Zulassung von Elektrolyseuren in Kraft.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 25. Juli 2024 beschlossen und am 05.08.2024 veröffentlicht.