Aktuell

Referentenentwurf zur Altfahrzeugverordnung

Am 4. Juli 2018 ist die Richtlinie zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG in Kraft getreten. Daraus folgen u.a. für Altfahrzeuge neue Anforderungen an das Regime der erweiterten Herstellerverantwortung. Zur Umsetzung der Anorderungen hat das BMU am 23.03.2020 einen Referentenentwurf der AltfahrzeugV an die beteiligten Kreise zur Anhörung versandt. Die Frist zur Einsendung schriftlicher Stellungnahmen endet am 17. April 2020.

Hersteller von Fahrzeugen sollen verpflichtet werden, finanzielle und organisatorische Mittel vorzuhalten, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Außerdem sollen Autohersteller über die Vewertungsquoten Auskunft geben. Hier reicht aber auch ein Verweis auf die Jahresberichte auf der Homepage des BMU. Weiterhin sollen Informationspflichten der Hersteller an den Letzthalter zur Verwertung der Altfahrzeuge obligatorisch werden.

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Die sogenannte EU-Notfallverordnung  (EU 2022/2577) wurde durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Damit sollen Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Windenergie an Land und auf See, Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze beschleunigt werden.

Die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten.

Im Januar 2023 wurden 2 neue BVT-Schlussfolgerungen für die Textilindustrie und für die Abgasreinigung in der Chemieindustrie veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Ressortabstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren eingeleitet und das Anhörungsverfahren der Länder und Verbände gestartet.

Die rechtlichen Änderungen auf Grund der Gasmangellage sind in den §§31a bis l BImSchG (Immissionsschutz), dem §30a EnSiG (Betriebssicherheit) und der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) niedergelegt.

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.