Aktuell
Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Gasmangellage)
Der Referentenentwurf zur Änderung der AwSV (als Sonderverordnung) bezieht sich auf Lager-, Abfüll- und Verwendungsanlagen (ohne Fass- und Gebindelager und außerhalb von Schutzgebieten) und soll Anzeigevorschriften, Eignungsfeststellungen bei Errichtung und Änderungen, Wiederinbetriebnahme stillgelegter Lager, Anforderungen an Abfüllflächen und Befüllvorgänge sowie Prüffristen vereinfachen.
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