Aktuell
TA Luft heute veröffentlicht
Am heutigen Tage (14.09.2021) wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) die Neufassung der TA Luft veröffentlicht. Diese tritt damit zum 01.12.2021 in Kraft. Genehmigungsverfahren, deren Antragsunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt als vollständig erklärt wurden, können nach den Regeln der TA Luft 2002 zu Ende geführt werden.
Als wesentliche Änderungen sind zu benennen:
- Einführung des Begriffes der Gesamtzusatzbelastung und Ausweisung dieser in (fast) allen Genehmigungsverfahren
- verschärfte Regel zur Berechnung der Immissionskenngrößen insbesondere bei Änderungsverfahren (bei der Bewertung der Genehmigungsfähigkeit bleibt es aber wie bisher bei der Betrachtung der Zusatzbelastung)
- Absenkung der Bagatellmassenströme
- neuer Immissionsgrenzwert für die Konzentration PM2,5 (Feinststaub),
- neue Depositionswerte für Benzo(a)pyren und PCDD/F u. PCB
- Einbindung der Geruchsimmissionsrichtlinie in die TA Luft
- Änderung der Regel der Beurteilungspunkte für Immissionswerte NOx und SOx für Ökosysteme und Vegetation
- Regelungen zu Stickstoff- und Säuredepositionen in FFH-Gebieten (Immissionsprognose immer notwendig)
- Regelungen zu Stickstoffdeposition bei empfindlichen Pflanzen und Ökosystemen (außerhalb von FFH Gebieten)
- Regelungen zu Ausbreitung von Bioaerosolen in den Entwürfen sind wieder gestrichen worden
- keine Regelungen zur Betriebsdokumentation (§52b Abs. 2 BImSchG gilt aber nach wie vor!)
- neue Emissionsgrenzwerte (z.B. Halbierung des allgemeinen Staubgrenzwertes ab Emissionen von 0,4 kg/h)
- umfangreiche Änderungen bei (ehemals) toxischen, karzinogenen, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen (Anpassung an die CLP-VO)
- Ausweitung der Regel zu diffusen Emissionen auf Lagerflächen
- Änderungen / Verschärfungen bei den Messverpflichtungen
- Änderung der Regeln der Schornsteinhöhenberechnung
- Änderungen der technischen Details der Ausbreitungsberechnung (nach ersten Proberechnungen führt dies zur Erhöhung der Immissionswerte im Nahbereich!)
- Änderungen der Techniken zur Verminderung gasförmiger Emissionen organischer Stoffe (Pumpen, Rührwerke, Flansche, Absperr- und Regelorgane, Lagertanks)
- Verschärfung des Standes der Technik nach den BVT-Schlussfolgerungen für 11 Branchen (die weiter erscheinenden BVT-Schlussfolgerungen werden zukünftig über sektorspezifische Verwaltungsvorschriften ergänzend zur TA Luft in Kraft gesetzt)
- umfangreiche Anforderungen an die Landwirtschaft (Dokumentation und Massenbilanzierung bei nährstoffreduzierter Mehrphasenfütterung bei Nutztieren, Minderungstechniken im Stall zur Reduzierung von Ammoniakemissionen, Abgasreinigungseinrichtung Tierhaltung)
... und viele weitere Änderungen im Detail.
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