Aktuell

Update: NaGeMi - VwV zur TA Luft in Kraft

Am 10. November 2023 wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (NaGeMi – VwV) wurde als sektorale Verwaltungsvorschrift zur TA Luft veröffentlicht.

Diese VwV gilt für folgende Anlagentypen (nach Nr. des Anhangs 1 der 4. BImSchV):

  • 7.5 Anlagen zum Räuchern von Fleisch- oder Fischwaren gemäß Nummer des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
  • 7.21 Anlagen zum Mahlen von Nahrungsmitteln, Futtermitteln oder ähnlichen nicht als Nahrungs- oder Futtermittel bestimmten pflanzlichen Stoffen,
  • 7.22 Anlagen zur Herstellung von Hefe oder Stärkemehlen,
  • 7.23 Anlagen zur Herstellung oder Raffination von Ölen oder Fetten aus pflanzlichen Rohstoffen,
  • 7.24 Anlagen zur Herstellung oder Raffination von Zucker unter Verwendung von Zuckerrüben oder Rohzucker,
  • 7.25 Anlagen zur Trocknung von Grünfutter,
  • 7.27 Brauereien,
  • 7.29 Anlagen zum Rösten oder Mahlen von Kaffee oder Abpacken von gemahlenem Kaffee,
  • 7.30 Anlagen zum Rösten von Kaffee-Ersatzprodukten, Getreide, Kakaobohnen oder Nüssen,
  • 7.32 Anlagen zur Behandlung oder Verarbeitung von Milch, Milch in Sprühtrocknern sowie Milcherzeugnissen oder Milchbestandteilen in Sprühtrocknern und
  • 7.34 Anlagen zur Herstellung von sonstigen Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnissen.

Sie setzt die BVT-Schlussfolgerungen für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2031) um und enthält

  • bauliche und betriebliche Vorschriften,
  • Emissionsbegrenzungen,
  • Anforderungen an Messung und Überwachung,
  • Sonder- und Altanlagenregelungen sowie
  • Sanierungsfristen

für die einzelnen Anlagentypen.

Die hier geltenden Regelungen gehen nach Nr. 5.1.1 Absatz 6 der TA Luft den Vorschriften der Nr. 5.4.X.X (X.X steht für die entsprechende Nr. des Anhang 1 der 4. BImSchV) der TA Luft vor.

Damit gelten bisher folgende sektorspezifische Verwaltungsvorschriften:

NaGeMi-VwV Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie 10. November 2023

ABA-VwV

Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen 20. Januar 2022

Wenn Sie Fragen haben

Bitte rechnen Sie 2 plus 2.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Das Bundeskabinett hat heute die Umsetzung der geänderten IE-Richtlinie in deutsches Recht beschlossen.

Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoBG) ist im Bundesgesetzblatt erschienen und am 22. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz die LAI-Vollzugshilfe "Vollzugsfragen zur TA Luft“ in der Fassung vom 31.10.2025 aktualisiert.

Das BMWE plant eine weitreichende Änderung / Abschwächung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG).

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat beschlossen, die jetzt fälligen Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe "LAI Vollzugshinweise zur 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungsanlagen) aktualisiert“ aktualisiert.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe "Auslegungsfragenkatalog zur 31. BImSchV (Lösemittel)“ aktualisiert.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe „Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweise zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV“ aktualisiert.

Das Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) ist im Bundesgesetzblatt erschienen und am 28. November 2025 in Kraft getreten. Es soll künftig die Abscheidung und Speicherung von CO2 auch in größerem Maßstab ermöglichen.