Aktuell

Verlängerung der Regeln zu Ausnahmen auf Grund der drohenden Gasmangellage

Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor. Sie können hier heruntergeladen werden. Folgende (wenige) Änderungen:

  • Verlängerung der Befristungsmöglichkeit für Ausnahmen von immissionsbezogenen Limitierungen vom 15.04.2023 auf den 15.04.2024 durch das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
  • Verweis auf Herausnehmen des § 73 BImSchG, d.h. durch Landesrecht können abweichende Regelungen zum Verwaltungsverfahren getroffen werden (mit etwas unklarem / fehlenden Bezug auf den Text)
  • Verlängerung der Befristung der Ausnahme nach §31k BImSchG (Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen) bis zum 25.04.2024

Weiterhin wurde die Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) für den dauerhaften Weiterbetrieb von nach den temporären Ausnahmen errichteten Anlagen um ein Jahr verlängert (6 Wochen nach den 16. April 2025 müssen alle Anforderungen der AwSV erfüllt oder die Anlage muss stillgelegt sein).

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Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 10.4.2025 die LAI-Vollzugshilfe „BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung“ und der LAI-Vollzugshilfe „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die "Auslegungsfragen zur 44. BImSchV" aktualisiert.

Der Bundesrat hat mit Beschluss am 14. Februar 2025 die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.

Vor wenigen Tagen wurde die am 26.09.2024 beschlossene Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen veröffentlicht. Die bisher einzeln vorliegenden Arbeitshilfen zum AZB, zur Rückführungspflicht und zur Überwachung werden damit ersetzt.

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.