Aktuell

Zehnte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung in Kraft

Am 23.06.2020 wurde die Zehnte Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung dient im Wesentlichen der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie  (IED) und der abwasserseitigen Vorgaben von Schlussfolgerungen zur "Besten Verfügbaren Technik" (BVT) in der

  • Holzwerkstofferzeugung (Anhang 13) - (Achtung: Ausweitung des Geltungsbereiches auf Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten und Holzfasermatten),
  • Abwasser-/Abgasbehandlung in der Chemiebranche (Anhang 22) und
  • Nichteisenmetallindustrie (Anhang 39).

Über die europarechtlich gebotene Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen hinaus handelt es sich um Aktualisierungen und Anpassungen an den Stand der Technik (Verschärfungen)!

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In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustriehat hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

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