Aktuell

Zehnte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung in Kraft

Am 23.06.2020 wurde die Zehnte Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung dient im Wesentlichen der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie  (IED) und der abwasserseitigen Vorgaben von Schlussfolgerungen zur "Besten Verfügbaren Technik" (BVT) in der

  • Holzwerkstofferzeugung (Anhang 13) - (Achtung: Ausweitung des Geltungsbereiches auf Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten und Holzfasermatten),
  • Abwasser-/Abgasbehandlung in der Chemiebranche (Anhang 22) und
  • Nichteisenmetallindustrie (Anhang 39).

Über die europarechtlich gebotene Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen hinaus handelt es sich um Aktualisierungen und Anpassungen an den Stand der Technik (Verschärfungen)!

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Liste der aktuellen Themen

Die sogenannte EU-Notfallverordnung  (EU 2022/2577) wurde durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Damit sollen Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Windenergie an Land und auf See, Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze beschleunigt werden.

Die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten.

Im Januar 2023 wurden 2 neue BVT-Schlussfolgerungen für die Textilindustrie und für die Abgasreinigung in der Chemieindustrie veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Ressortabstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren eingeleitet und das Anhörungsverfahren der Länder und Verbände gestartet.

Die rechtlichen Änderungen auf Grund der Gasmangellage sind in den §§31a bis l BImSchG (Immissionsschutz), dem §30a EnSiG (Betriebssicherheit) und der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) niedergelegt.

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.