Energieaudits
Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht liegt als Gesetz zur Änderung des EDL-G - Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vor.
Ein solches Audit muss den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen und war erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 durchzuführen. Anschließend muss das Audit mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Unternehmen mit Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 bzw. EMAS sind von der Verpflichtung freigestellt.
Wir sind in der Lage, die Durchführung von Energieaudits nach der DIN EN 16247 (zukünftig voraussichtlich ISO 50.002) als Erst- oder Wiederholungsaudit anzubieten. Unsere Auditoren sind gelistet beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Bitte wenden Sie sich an:
Dipl.-Ing. Markus Grams
+49 30 99 28 82 27
markus.grams@gfbu-consult.de