Energieaudits

  • Fällt Ihr Unternehmen nicht unter die KMU-Definition und ist deshalb verpflichtet, nach Energieeffizienz-Richtlinie (RL 2012/27/EU) ein Energieaudit durchzuführen?
Energieaudits

Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht liegt als Gesetz zur Änderung des EDL-G - Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vor.

Ein solches Audit muss den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen und war erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 durchzuführen. Anschließend muss das Audit mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Unternehmen mit Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 bzw. EMAS sind von der Verpflichtung freigestellt.

Wir sind in der Lage, die Durchführung von Energieaudits nach der DIN EN 16247 (zukünftig voraussichtlich ISO 50.002) als Erst- oder Wiederholungsaudit anzubieten. Unsere Auditoren sind gelistet beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Bitte addieren Sie 2 und 3.

Zum im November 2023 veröffentlichten Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch > 2,5 GWh/a akuten Handlungsbedarf auslöst (!), hat das BAFA redaktionell überarbeitete Merkblätter veröffentlicht.

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes ist Anfang April in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen. Die Kabinettsbefassung soll ebenfalls noch im April erfolgen.

Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit am 26. November 2019 in Kraft getreten.

Bitte wenden Sie sich an: