Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser

  • Sie planen oder betreiben eine IED-Anlage ? (Bezeichnung E in Anhang 1 der 4. BImSchV)?
  • In dieser Anlage werden relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt?
  • Eine Verschmutzung von Boden und Grundwasser mit relevanten gefährlichen Stoffen kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden?
  • Es steht demnächst eine genehmigungsbedürftige Änderung an?
Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser

Bei einer Neugenehmigung oder einem Änderungsgenehmigungsantrag nach § 16 BImSchG (keine Anzeige!) für eine IED-Anlage sind Sie verpflichtet, einen Ausgangszustandsbericht (AZB) für Boden und Grundwasser zu erstellen, sofern relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden. Dies gilt bei Änderungen einmalig auch für Ihre Gesamtanlage!

Wir haben bereits Erfahrungen bei der Erstellung von behördlich anerkannten Ausgangszustandsberichten und Untersuchungskonzepten zu Ausgangszustandsberichten.

Auf der Basis der aktuellen Arbeitshilfe der LABO/LAWA (ACHTUNG! neue am 14.06.2019 veröffentlichte vollständig überarbeitete Fassung vom 16.08.2018) und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit bieten wir Ihnen die erforderliche Leistung wie folgt an:

  • Relevanzprüfung in der Anlage verwendeter, erzeugter oder freigesetzter Stoffe auf der Basis bereitgestellter betrieblicher Unterlagen (Stofflisten, Sicherheitsdatenblätter, Verbrauchsdaten, Lagerdaten)
  • Festlegung des räumlichen Untersuchungsbereiches mit Abgrenzung der betreffenden Anlage
  • Sammlung und Darstellung aktueller und historischer Nutzungsinformationen unter Bezug auf erforderliche Angaben zum Ausgangszustandsbericht unter Verwendung beim Auftraggeber vorliegender Unterlagen
  • Recherche am Anlagenstandort herrschender geologisch-hydrogeologischer Gegebenheiten
  • Auswertung bestehender Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie Prüfung und Festlegung ggf. erforderlicher neuer Untersuchungen
  • Erstellung eines Untersuchungskonzepts zur Abstimmung mit der zuständigen Prüfbehörde als Zwischenstufe bei der Erstellung des Ausgangszustandsberichts
  • Ggf. Anpassung des erstellten Konzepts und Empfehlungen an den Auftraggeber zur Durchführung ggf. erforderlicher Untersuchungen
  • Beschreibung und Einarbeitung der Untersuchungsergebnisse in den Bericht sowie Darstellung und Bewertung des Ausgangszustands im Rahmen der Fertigstellung
Was ist die Summe aus 1 und 3?

Bitte wenden Sie sich an: