Behördengutachter / Genehmigungsmanager

  • Sie wollen als Investor Genehmigungsverfahren zügig und effektiv durchführen?
  • Sie haben als Behörde begrenzte Personalressourcen bei der Bearbeitung der anstehenden Genehmigungsverfahren?
Behördengutachter

Nutzen Sie unsere umfangreichen Erfahrungen als Behördengutachter / Genehmigungsmanager!

Wir erstellen im Auftrag der Genehmigungsbehörde Sachverständigengutachten und wirken mit Einwilligung bzw. Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers an der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren mit.

Mögliche Leistungen sind u.a:

  • Vorbereitung, Mitwirkung und Nachbereitung des sog. Scoping-Termins bei Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • Mitteilung über die voraussichtlich beizubringenden Unterlagen,
  • Prüfung der Antragsunterlagen,
  • Vorbereitung des Erörterungstermins,
  • Umweltverträglichkeitsprüfung und
  • Zusammenfassung der Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden.

Rechtliche Grundlage bilden §2 Abs. 2 Nr. 5 und §13 Abs. 1 der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) im BImSchG-Verfahren bzw. § 26 VwVfG im Planfeststellungsverfahren.

Wir kennen die Sorgen und Nöte beider Seiten !

Bitte addieren Sie 8 und 9.

Bitte wenden Sie sich an: