Übernahme von gesetzlich geforderten Beauftragtenfunktionen

  • Sie sind als Betreiber einer Anlage per Gesetz oder behördlicher Anordnung verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten im Bereich Umweltschutz, Gefahrgutbeförderung oder Arbeitssicherheit zu bestellen?
  • Die Einstellung einer entsprechend qualifizierten ganzen Arbeitskraft kommt für Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage?
Betriebsbeauftragte

Die Lösung: Sie bestellen einen externen Betriebsbeauftragten!

Wir können Ihnen anbieten, die Aufgaben des/der

  • Abfallbeauftragten nach §59 KrWG,
  • Immissionsschutzbeauftragten nach §53 BImSchG,
  • Störfallbeauftragten nach §58a BImSchG,
  • Gewässerschutzbeauftragten nach §64 WHG,
  • Gefahrgutbeauftragten nach §1 GbV,
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit nach §5 ArbSichG sowie des
  • Brandschutzbeauftragten nach landesrechtlichen Vorgaben

zu übernehmen. Unsere Mitarbeiter sind in Unternehmen verschiedener Branchen als externe Betriebsbeauftragte tätig und verfügen dabei über langjährige Erfahrungen. Daher sind die meisten auftretenden Probleme bei der Einhaltung von Vorschriften für uns nicht neu, oft haben wir Problemlösungen bereits parat.

Ihre Vorteile:

  • Sie haben einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber einer eigenen ganzen Arbeitskraft.
  • Sie können bei Problemlösungen von den weitreichenden, sich ständig aktualisierenden und branchenübergreifenden Erfahrungen unserer Mitarbeiter in mehreren Unternehmen profitieren. Dies gilt auch für Probleme angrenzender Rechtsbereiche, für die keine separate Beauftragung von Dritten erfolgen muss.
  • Sie erlangen mehr Rechtssicherheit.

Die gesetzlich geforderte Weiterbildung zur Aufrechterhaltung der Fachkunde der Betriebsbeauftragten wird von uns sichergestellt, Sie brauchen sich darum nicht zu kümmern.

Bitte addieren Sie 3 und 7.

Bitte wenden Sie sich an: