Übernahme von gesetzlich geforderten Beauftragtenfunktionen

Die Lösung: Sie bestellen einen externen Betriebsbeauftragten!
Wir können Ihnen anbieten, die Aufgaben des/der
- Abfallbeauftragten nach §59 KrWG,
- Immissionsschutzbeauftragten nach §53 BImSchG,
- Störfallbeauftragten nach §58a BImSchG,
- Gewässerschutzbeauftragten nach §64 WHG,
- Gefahrgutbeauftragten nach §1 GbV,
- Fachkraft für Arbeitssicherheit nach §5 ArbSichG sowie des
- Brandschutzbeauftragten nach landesrechtlichen Vorgaben
zu übernehmen. Unsere Mitarbeiter sind in Unternehmen verschiedener Branchen als externe Betriebsbeauftragte tätig und verfügen dabei über langjährige Erfahrungen. Daher sind die meisten auftretenden Probleme bei der Einhaltung von Vorschriften für uns nicht neu, oft haben wir Problemlösungen bereits parat.
Ihre Vorteile:
- Sie haben einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber einer eigenen ganzen Arbeitskraft.
- Sie können bei Problemlösungen von den weitreichenden, sich ständig aktualisierenden und branchenübergreifenden Erfahrungen unserer Mitarbeiter in mehreren Unternehmen profitieren. Dies gilt auch für Probleme angrenzender Rechtsbereiche, für die keine separate Beauftragung von Dritten erfolgen muss.
- Sie erlangen mehr Rechtssicherheit.
Die gesetzlich geforderte Weiterbildung zur Aufrechterhaltung der Fachkunde der Betriebsbeauftragten wird von uns sichergestellt, Sie brauchen sich darum nicht zu kümmern.
Bitte wenden Sie sich an:
Dipl.-Ing. Angela Kressin
+49 30 99 28 82 18
angela.kressin@gfbu-consult.de