CE-Kennzeichnung
Dann müssen Sie sich mit den Aufgaben des Inverkehrbringers nach Maschinenrichtlinie (MRL) auseinandersetzen:
- Anzuwendende EU-Richtlinien
- Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
- Normenrecherche
- Risikobeurteilung
- Erstellung der Betriebsanleitung
- Konformitätsprüfungen mit Konformitätsaussage
- Zusammenstellung der technischen Dokumentation.
Viele Aufgaben und Fragen, die oft zur Verunsicherung der Hersteller und Anlagenbetreiber führen.
- Wir analysieren Ihre Anlagen, inwieweit es sich um Maschinen bzw. Maschinenanlagen (verkettete Maschinen) i.S.d. MRL handelt und definieren den erforderlichen Regelungsumfang.
- Wir unterstützen Sie bei Ihren Aufgaben als Inverkehrbringer und erarbeiten z.B. mit Ihnen die Risikobeurteilung. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der Betriebsanleitung und einer rechtskonformen EG-Konformitätserklärung bzw. Einbauerklärung.
- Wir helfen Ihnen bei der Prüfung von geänderten Anlagen, inwieweit die Änderungen wesentlich sind und somit eine erneute Bewertung der EG-Konformität erforderlich ist oder eine außerordentliche Prüfung nach BetrSichV durchgeführt werden kann.
- Wir schulen Ihren Einkauf, welche vertraglichen Vereinbarungen sinnvoll sind.
- Wir erklären Ihnen, was beim Gebrauchtmaschinenhandel zu beachten ist.
Wir erstellen mit Ihnen die Unterlagen zur CE-Konformität. Wir verfügen dabei über ausgebildete CE-Koordinatoren und informieren Sie auch gern über erforderliche CE-Kennzeichnungen von Druckbehältern sowie von Geräten und Schutzsystemen in Ex-Bereichen.
Bitte wenden Sie sich an:
Dipl.-Ing. Rebekka Graef
+49 30 99 28 82 21
rebekka.graef@gfbu-consult.de