FFH Vorprüfung / FFH Prüfung
In diesem Fall schreibt die FFH (Flora-Fauna-Habitat) -Richtlinie bzw. das Bundesnaturschutzgesetz die Prüfung bzw. Vorprüfung der Verträglichkeit dieses Projektes oder Planes mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes vor.
Grundsätzlich ist es dabei nicht relevant, ob das Projekt direkt Flächen innerhalb des NATURA-2000-Gebietes in Anspruch nimmt oder von außen auf das Gebiet einwirkt. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit auszuschließen (dies ist Gegenstand der FFH-Vorprüfung), muss zur weiteren Klärung des Sachverhaltes eine umfassende FFH-Verträglichkeitsprüfung nach BNatSchG durchgeführt werden.
Prüfgegenstand einer FFH-Vorprüfung sind die:
- Lebensräume nach Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Arten
- Arten nach Anhang II FFH-RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte sowie
- biotische und abiotische Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die o.g. Lebensräume und Arten von Bedeutung sind (z.B. Biotopverbund).
Besteht der Verdacht, dass Arten des speziellen Artenschutzesrechts gem. §44 BNatschG betroffen sein könnten, ist zusätzlich ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, auch spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) genannt, erforderlich.
Bitte wenden Sie sich an:
Dipl.-Ing. (FH) Heike Schönherr
+49 30 99 28 82 95
heike.schoenherr@gfbu-consult.de