Gefährdungsbeurteilung
Jeder Arbeitgeber muss zum Schutz seiner Mitarbeiter Gefährdungen und Belastungen im Zusammenhang mit bestimmten Arbeitsplätzen, gefährlichen Stoffen, Maschinen und Anlagen etc. ermitteln, beurteilen und geeignete Maßnahmen gegen festgestellte Gefahren festlegen. Die Vielzahl der Rechtsgrundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- Betriebssicherheitsverordnung, (BetrSichV),
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
stellt hohe Anforderungen an die Vollständigkeit und Richtigkeit der Bewertungen.
Wir ermitteln die Gefährdungen für Sie nach transparenten, standardisierten und behördlich anerkannten Methoden und dokumentieren die Beurteilung sowie die abgeleiteten Maßnahmen.
Damit kommen Sie z.B. Ihren Pflichten der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV nach. Auch erstellen wir bei Bedarf Ihr Explosionsschutzdokument.
Seit dem 01. Juni 2015 gilt die neue Betriebssicherheitsverordnung! Prüfen Sie daher die Aktualität Ihrer Unterlagen, z.B. der Gefährdungsbeurteilungen und des Explosionsschutzdokuments. Prüfen Sie Ihre Anlagen auch auf Einhaltung des Standes der Technik, da diese Prüfung in der Betriebssicherheitsverordnung einen größeren Stellenwert erhalten hat.
Wir führen für Sie auch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz durch und analysieren die ergonomische und altersgerechte Gestaltung von Produktions- und Bildschirmarbeitsplätzen.