Genehmigungsverfahren

  • Wie erhalte ich effizient und frühestmöglich die für mein Projekt notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse?
Genehmigungsverfahren
  • Immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung nach §4 BImSchG,
  • Immissionsschutzrechtliche Änderungsanzeige / Änderungsgenehmigung nach §15 / §16 BImSchG,
  • Baugenehmigung nach der jeweiligen Landesbauordnung,
  • Wasserrechtliche Erlaubnisse / Bewilligungen nach §8 WHG,
  • Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne nach §55 BBergG,
  • Planfeststellung / Plangenehmigung nach §74 VwVfG ,
  • Genehmigungen nach §18 BetrSichV (u.a. Dampfkessel),
  • und viele weitere …

Unser Team von Spezialisten im Bereich Genehmigungsmanagement

  • erstellt die kompletten Genehmigungsantragsunterlagen,
  • fertigt die notwendigen Fachgutachten / Prognosen (Luftschadstoffe, Geruch, Lärm) und die Umweltverträglichkeitsuntersuchung an,
  • koordiniert ggf. notwendige weitere Fachgutachten,
  • begleitet Sie im gesamten Genehmigungsverfahren,
  • unterstützt Sie im Erörterungstermin und in der Kommunikation mit Bürgerinitiativen und interessierten Bürgern,
  • hält Kontakt zur federführenden Behörde sowie zu den Fachbehörden (Nutzen Sie dabei auch unsere Erfahrungen als Behördengutachter !),
  • ist Ihnen bei der Verfolgung von aktuellen Rechtsvorschriften sowie Nebenbestimmungen mithilfe eines Rechtskatasters bzw. Genehmigungskatasters behilflich und
  • macht dabei von rechtlich möglichen Beschleunigungspotenzialen Gebrauch !

Wir lassen Sie auch nach der Erteilung der Genehmigung nicht allein. Unser Genehmigungs- und Auflagenmanagement in der Bauphase (u.a. Rechts- und Genehmigungskataster) sichert einen der Genehmigung entsprechenden Realisierungsablauf.

Unsere Referenzen reichen vom einfachen Lagerplatz bis zu großen integrierten Industrieanlagen und Großkraftwerken mit Leistungen bis 1.250 MW.

Bitte rechnen Sie 2 plus 8.

Die Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (Industrieemissions-Richtlinie - IED) wurde am 15.07.2024 veröffentlicht und tritt damit am 04.08.2024 in Kraft.

Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2024 das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen. Diese wurde nun am 08.07.2024 veröffentlich und tritt damit in Kraft.

Im Februar wurde der Final Draft der BAT Dokumente für Schmieden und Gießereien veröffentlicht. Bereits im Dezember 2023 wurden die BVT-Schlussfolgerungen für Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte verkündet.

Bitte wenden Sie sich an:

Frau Lipinsky-Engel ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich.