Genehmigungsverfahren

  • Wie erhalte ich effizient und frühestmöglich die für mein Projekt notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse?
Genehmigungsverfahren
  • Immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung nach §4 BImSchG,
  • Immissionsschutzrechtliche Änderungsanzeige / Änderungsgenehmigung nach §15 / §16 BImSchG,
  • Baugenehmigung nach der jeweiligen Landesbauordnung,
  • Wasserrechtliche Erlaubnisse / Bewilligungen nach §8 WHG,
  • Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne nach §55 BBergG,
  • Planfeststellung / Plangenehmigung nach §74 VwVfG ,
  • Genehmigungen nach §18 BetrSichV (u.a. Dampfkessel),
  • und viele weitere …

Unser Team von Spezialisten im Bereich Genehmigungsmanagement

  • erstellt die kompletten Genehmigungsantragsunterlagen,
  • fertigt die notwendigen Fachgutachten / Prognosen (Luftschadstoffe, Geruch, Lärm) und die Umweltverträglichkeitsuntersuchung an,
  • koordiniert ggf. notwendige weitere Fachgutachten,
  • begleitet Sie im gesamten Genehmigungsverfahren,
  • unterstützt Sie im Erörterungstermin und in der Kommunikation mit Bürgerinitiativen und interessierten Bürgern,
  • hält Kontakt zur federführenden Behörde sowie zu den Fachbehörden (Nutzen Sie dabei auch unsere Erfahrungen als Behördengutachter !),
  • ist Ihnen bei der Verfolgung von aktuellen Rechtsvorschriften sowie Nebenbestimmungen mithilfe eines Rechtskatasters bzw. Genehmigungskatasters behilflich und
  • macht dabei von rechtlich möglichen Beschleunigungspotenzialen Gebrauch !

Wir lassen Sie auch nach der Erteilung der Genehmigung nicht allein. Unser Genehmigungs- und Auflagenmanagement in der Bauphase (u.a. Rechts- und Genehmigungskataster) sichert einen der Genehmigung entsprechenden Realisierungsablauf.

Unsere Referenzen reichen vom einfachen Lagerplatz bis zu großen integrierten Industrieanlagen und Großkraftwerken mit Leistungen bis 1.250 MW.

Bitte rechnen Sie 5 plus 8.

Der im Februar vorgelegte Referentenentwurf des BMUV "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz und zur Umsetzung von EU-Recht" wird derzeit intensiv diskutiert.

Die sogenannte EU-Notfallverordnung  (EU 2022/2577) wurde durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Damit sollen Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Windenergie an Land und auf See, Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze beschleunigt werden.

Im Januar 2023 wurden 2 neue BVT-Schlussfolgerungen für die Textilindustrie und für die Abgasreinigung in der Chemieindustrie veröffentlicht.

Bitte wenden Sie sich an:

sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich.