Immissionsprognose Luftschadstoffe

  • Für Ihr Bauvorhaben oder Ihre bestehende Anlage ist die Prognose und Beurteilung der Auswirkungen zu erwartender Luftschadstoffe/Keime/Bioaerosole auf Mensch und Natur erforderlich (Ausbreitungsberechnung)?
  • Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der neuen TA Luft?
Immissionsprognose Luftschadstoffe

Sowohl für Genehmigungsverfahren als auch beim Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Überschreitung von Grenzwerten (Beschwerden) können wir Ihnen helfen.

Wir führen die notwendige Berechnung / Simulation nach den Vorschriften der TA Luft durch und stellen die Ergebnisse in einem Luftschadstoffgutachten dar. Dazu stehen uns unterschiedliche Programmmodelle (AUSTAL 2000 bzw. LASAT) zur Verfügung.

Hierbei werden die Einflüsse der Meteorologie (Wetterdaten), ggf. auch der Topografie (Geländemodellierung) sowie des Einflusses der Gebäude (Verwirbelung) berücksichtigt. Im Ergebnis können für das berechnete Gebiet die Schadstoffkonzentrationen dargestellt und bewertet werden.

  • Welche Konzentrationen treten an welchen Orten maximal auf ?
  • Gibt es Grenzwertüberschreitungen, was ist erlaubt / unschädlich ?
  • Unter welchen Bedingungen ist eine Vorbelastungsmessung (Dauer 1 oder ½ Jahr) nötig ?
  • Welche Alternativen gibt es ?

In komplizierten Fällen außerhalb der Gültigkeitsgrenzen des TA-Luft Modells (z.B. in Gebirgslagen, in engen Tälern) führen wir auch mit Partnern Berechnungen prognostischer Windfeldmodelle durch.

Um eine Beeinträchtigung der Umgebung durch abzuleitende Abgase auszuschließen, führen wir Schornsteinhöhenberechnungen Ihrer geplanten oder zu modifizierenden Anlage durch.

Wir recherchieren und rechnen für Sie ! Wir entwickeln projektbezogene Lösungen!

Was ist die Summe aus 2 und 6?

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz die LAI-Vollzugshilfe "Vollzugsfragen zur TA Luft“ in der Fassung vom 31.10.2025 aktualisiert.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat beschlossen, die jetzt fälligen Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen.

Bereits im März hat das Umweltministerium den Referentenentwurf zur Novelle der TA Luft veröffentlicht. Er soll in Umsetzung der IED Richtlinie und der kommenden BVT Schlussfolgerungen die TA Luft in einen Allgemeinen Teil und in 10 Sektorale Verwaltungsvorschriften aufspalten.

Bitte wenden Sie sich an: