Nachhaltigkeitsberichte

  • Sind auch Sie ab dem Berichtsjahr 2023 verpflichtet, nach dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten, kurz zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, zu berichten?
Nachhaltigkeitsberichte

Unser Team aus Spezialisten im Bereich Nachhaltigkeit hilft Ihnen, das komplexe Themenfeld zur CSR-Berichterstattung zu durchdringen und Ihre konkreten Pflichten und erforderlichen ToDo´s zu ermitteln. Hierbei profitieren Sie insbesondere von unserem Expertenwissen im oft doch sehr technisch und/oder naturwissenschaftlich geprägten Teilthemenkomplex „Umwelt/Ökologie“.

Wir orientieren uns an zwei anerkannten Standards:

1. Dem DNK-Standard mit nationalem Fokus

Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen sollen transparent und vergleichbar sein. Der Deutsche Nachhaltigkeitsrat („Rat für nachhaltige Entwicklung“) hat hierfür den „Deutschen Nachhaltigkeitskodex – Maßstab für nachhaltiges Wirtschaften“ mit rund 20 festgelegten Kriterien erarbeitet. Er stellt einen branchenübergreifenden Standard dar, der von Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Rechtsform genutzt werden kann.

Mit den Kriterien des DNK lassen sich die Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen Ihrer nachhaltigen Unternehmensführung sowie die Prozesssteuerung und -verantwortung in einer gut überschaubaren Weise darlegen.

2. Den GRI-Standards mit internationalem Fokus

Die „Global Reporting Initiative“ hat globale Standards für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung entwickelt. Auch deren Ziel ist es, durch Standardisierung und Vergleichbarkeit, Transparenz über die CSR Aktivitäten eines global tätigen Unternehmens zu schaffen.

Wir unterstützen mit dem Ansatz „Comply-or-Explain“ eine ehrliche und transparente Berichterstattung, die gleichermaßen Stärken hervorhebt und Schwächen bzw. nicht zutreffende Aspekte offenlegt.

Was ist die Summe aus 3 und 8?

Die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten.

Bitte wenden Sie sich an:

Dr. rer. nat. Claudia Kölsche
+49 2241 1487570