Sicherheitskonzepte und Sicherheitsbericht nach Störfallverordnung

Wir prüfen, welchen Pflichten der Störfallverordnung (12. BImSchV) Sie unterliegen
- ohne Pflichten,
- Grundpflichten (Einstufung in die untere Klasse),
- erweiterte Pflichten (Einstufung in die obere Klasse)
und bereiten Ihre Anzeige des Betriebsbereiches/Ihrer Störfallanlage(n) bei der Behörde vor.
Wir analysieren für Sie oder mit Ihnen anhand standardisierter Verfahren (PAAG- oder HAZOP-Verfahren, Ausfalleffektenanalyse, Fehlerbaumanalyse, Risikograph-Methode) Ihre Risiken und bereiten die Ergebnisse nach den Vorgaben der Störfallverordnung sowie den Empfehlungen der Kommission für Anlagensicherheit (ehem. Störfallkommission und technischer Ausschuss für Anlagensicherheit) auf.
Wir berechnen für Sie die Ausbreitung von störfallbedingten Stofffreisetzungen (Störfallausbreitungsberechnung mit ProNuSs, DISMA oder Stoer) bzw. den angemessenen Abstand i.S. des §3 Abs. 5c BImSchG anhand der störfallspezifischer Faktoren.
Wenn Sie den Grundpflichten unterliegen, erarbeiten wir mit Ihnen Ihr Konzept zur Verhinderung von Störfällen inklusive Sicherheitsmanagementsystem.
Wenn Sie den erweiterten Pflichten (Einstufung in die obere Klasse) unterliegen, erstellen wir Ihren Sicherheitsbericht inklusive Sicherheitsmanagementsystem sowie den betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) und verfassen mit Ihnen die Information der Öffentlichkeit über Ihre Sicherheitsmaßnahmen (Flyer, Broschüre, Anzeige etc.). Wir prüfen, ob störfallrelevante Änderungen i.S. des §3 Abs. 5b BImSchG vorliegen und führen auch die störfallrechtlichen Anzeigen/Genehmigungsverfahren nach § 23a bzw. 23b BImSchG durch.
Bitte wenden Sie sich an:
Dipl.-Chem. Dr. Steffen Wehrens
+49 30 99 28 82 16
steffen.wehrens@gfbu-consult.de